Der erweiterte Vorstand trifft sich mindestens zweimal jährlich und dient der Kommunikation der Gremienvertreter untereinander zur Vorbereitung bzw. Durchführung von Beschlüssen. Er besteht aus
- den geschäftsführenden Vorstandsmitgliedern
- den Sprechern der Aus- und Weiterbildungsausschüsse
- der/dem Vorsitzenden der Dozentenkonferenz
- den LeiterInnen der psychotherapeutischen Ambulanzen
- Studierendenvertreter*innen
Zu seinen wesentlichen Aufgaben gehören:
- Entscheidung in Fragen von überregionaler und/oder grundsätzlicher Bedeutung, soweit kein Eingriff in die Zuständigkeit der Mitgliederversammlung und/oder des geschäftsführenden Vorstands gegeben ist.
- Ernennung von Assistenz- und ständigen DozentInnen, SelbsterfahrungsleiterInnen, SupervisorInnen, (Gruppen-) Lehr- und KontrollanalytikerInnen.
- Beschlussfassungen, die nach den jeweiligen Aus- und Weiterbildungsordnungen dem erweiterten Vorstand zugewiesen sind.
- Diskussion über unterschiedliche Auffassungen zwischen den Organen des Vereins mit dem Ziel der Ausräumung von Konflikten und der Herbeiführung von Kompromissen und gemeinsamen Positionen.
- Diskussion von notwendigen strukturellen und organisatorischen Veränderungen des Instituts.
- Bearbeitung, Beratung und Beschlussfassungen im Falle von Beschwerden von Studierenden.