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Ärztliche Psychotherapie (ÄP)

Wir bieten die Weiterbildungen zu den Zusatzbezeichnungen "Psychotherapie" und "Psychoanalyse" an. Teile dieser Weiterbildungen können auch als Bausteine für die Facharztweiterbildung verwendet werden. Selbstverständlich stehen ärztlichen Kolleginnen und Kollegen auch die Ausbildungen in Psychoanalyse (DGPT) und tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie (DGPT) offen.

 

Die Weiterbildungsgänge erfüllen die Anforderungen der Weiterbildungsordnung der Bayerischen Landesärztekammern sowie der meisten anderen Landesärztekammern. Die Bausteine Entspannungsverfahren und Balintgruppe können bei unseren Dozierenden absolviert werden. Das Angebot richtet sich an alle, die einen Abschluss in Medizin und eine ärztliche Approbation erworben haben. 

 

Die Details der Weiterbildung zu den Zusatzbezeichnungen sind in der Teilweiterbildungsordnung ÄP geregelt. Diese Vorschrift gilt auch für jene, die Facharztbausteine erwerben wollen.

Für die Ausbildung in Psychoanalyse oder TfP gilt die Aus- und Weiterbildungsordnung ETH, bzw. die Aus- und Weiterbildungsordnung KiJu.

 

Die Ausbildungsgänge werden geleitet vom Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWA) AEP.

Kurzdarstellung der jeweiligen Anforderungen

Zusatzbezeichnung TP:

Theorie: 120 Std.

Selbsterfahrung: 100 Std.

Behandlungspraktikum: 120 Std., 3 abgeschlossene Fälle

Psychiatriejahr

Balintgruppe

Fallseminare

Entspannungsverfahren

Zusatzbezeichnung AP:

Theorie: 240 Std.

Lehranalyse: 250 Std., ausbildungsbegleitend

Behandlungspraktikum: 600 Std., davon 2 Fälle mit mind. 250 Std.

Psychiatriejahr

Fallseminare

Psychoanalyse:

Theorie: 600 Std.
Selbsterfahrung: Lehranalyse, mind. 400 Std., ausbildungsbegleitend
Behandlungspraktikum: 1000 Std.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
Theorie: 600 Std.
Selbsterfahrung: Lehrtherapie, mind. 150 Std., ausbildungsbegleitend, ODER Lehranalyse
Behandlungspraktikum: 600 Std.

Curricula Ärztliche Psychotherapie

Unsere Weiterbildungsangebote erfüllen die Forderungen der Weiterbildungsrichtlinien der Bayerischen Landesärztekammer (und der meisten anderen Landesärztekammern) bzw. die Aus- und Weiterbildungsordnung der DGPT.

Die maßgebliche Abschlussprüfungen werden durch die jeweilige Landesärztekammer abgenommen.

Beim Wunsch einer DGPT-Mitgliedschaft erfolgt zusätzlich ein Abschlusscolloquium am Institut.


Die ausführliche Teilweiterbildungsordnung finden Sie hier

Für die Ausbildung in Psychoanalyse bzw. Tiefenpsychologie nach den DGPT-Standards orientieren Sie sich bitte auf den Seiten der Erwachsenenpsychotherapie.

 

Die Weiterbildung zu den Zusatzbezeichnungen gliedert sich in folgende Teile:

 

Vorstudium:

Proseminar (mind. 1 Semester, 2 Semester empfohlen)
Anamneseseminar (mind. 1 Semester, 2 Semester empfohlen)
Anamnesepraktikum

 

Hauptstudium:

Kasuistisch-technisches Seminar (begleitend)
kontrollierte Behandlungen

 

Kontinuierlich:

Selbsterfahrung als Lehranalyse (AP, TP) oder Lehrtherapie (TP)
Theorie

Je nach Weiterbildungsziel sind unterschiedliche Anforderungen zu erfüllen (s. unten).

 

Zur Prüfung vor der Landesärztekammer ist stationär-psychiatrische Erfahrung von 12 Monaten bei einer weiterbildungberechtigten Person (mind. 24 Monate Weiterbildungsberechtigung) nachzuweisen. Dies kann durch eine Zusatzprüfung vor der LÄK ersetzt werden.

 

Die Bausteine, die im Rahmen der Teilweiterbildung erworben werden, können auch in der Facharztweiterbildung angerechnet werden. Die Teilweiterbildung am WIPP ersetzt aber NICHT die für die Facharztweiterbildung notwendige Anstellung bei einer weiterbildungsberechtigten Person!

 

Es ist empfehlenswert, die jeweils aktuellen Weiterbildungsbestimmungen der zuständigen Landesärztekammer zu kennen.

Selbsterfahrung:

Die Lehranalyse/Lehrtherapie hat zum Ziel, eine intensive Eigenerfahrung des jeweiligen therapeutischen Prozesses zu vermitteln, die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu fördern und zu einer Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns zu befähigen. Die Selbsterfahrung begleitet die Ausbildung kontinuierlich. Sie findet in der Regel in drei Einzelsitzung(en) (AP, Lehranalyse) bzw. einer Einzelsitzung (TP, Lehrtherapie) pro Woche statt und umfasst mindestens 250 Sitzungen (AP) bzw. 100 Sitzungen (TP). Empfohlen wird zudem die Teilnahme an einer analytischen Selbsterfahrungsgruppe.

Die für die Lehranalyse zu treffenden Vereinbarungen sind Gegenstand der Übereinkunft zwischen der LehranalytikerIn und dem Studierenden.

 

Theorie:

Die theoretischen Inhalte werden im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren am Institut angeboten. Neben den allgemeinen theoretischen Inhalten, die in Vorträgen und Vorlesungen vermittelt werden, ist der Besuch folgender Seminare obligat:

  • Proseminar (1 Semester, 2 empfohlen)
  • Anamneseseminar (1 Semester, 2.empfohlen)
  • Kasuistisch-technisches Seminar (nach der Zwischenprüfung)

Die Teilnahme an der Säuglingsbeobachtung ist möglich und wird empfohlen.

 

Behandlungspraktikum:
Im Vorstudium werden die Untersuchungen der PatientInnen unter Supervision durchgeführt. Im Anamnesepraktikum werden bei 10 (TP) bzw. 20 (AP) PatientInnen die Anamnese erhoben und eine diagnostische Beurteilung und psychodynamische Interpretation durchgeführt. Die Untersuchungen werden von einer SupervisorIn des Institutes begleitet und bestätigt.

 

Im Hauptstudium, nach erfolgreicher Zwischenprüfung, erfolgen die unter Supervision durchgeführten Behandlungen. Dabei werden von der Ambulanz des Institutes geeignete PatientInnen zugewiesen, die von der AusbildungskandidatIn behandelt werden. Es erfolgt eine Supervision im Verhältnis 1:4 (eine Stunde Supervision für vier Behandlungsstunden).

 

Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung stellt die Voraussetzung zur Zulassung zu den kontrollierten Behandlungen dar. Nach vier Semestern Regelstudienzeit, mind.120 Stunden Lehranalyse (AP) bzw. 40 Stunden Lehrtherapie (TP) und nach erfolgreicher Absolvierung der Inhalte des Vorstudiums wird der letzte Anamnesefall schriftlich dargestellt und mit einer Prüfungskommission disputiert.

 

Die Behandlungen müssen folgende Therapien abdecken:

 

Zusatzbezeichnung AP:

  • insgesamt mind. 600 Sitzungen in analytischer Psychotherapie
  • davon 2 Fälle mit mindestens 250 Sitzungen

 

Zusatzbezeichnung TP:

  • insgesamt 250 Behandlungsstunden, davon müssen 3 Fälle bis zur Prüfung abgeschlossen sein.

 

Abschlussprüfung:

Die Prüfung zum Erhalt der Zusatzbezeichnung findet bei der entsprechenden Landesärztekammer statt.

 

Bei der Ausbildung in analytischer Psychotherapie bzw. tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie nach DGPT-Standards kann ein institutsöffentliches Abschlusskolloquium absolviert werden. Grundlage ist die Darstellung einer selbst durchgeführten analytischen (bzw. tf) Behandlung, in der die wichtigsten Elemente der Übertragungsbeziehung dargestellt und theoretisch diskutiert werden. Die Arbeit wird in einer institutsöffentlichen Veranstaltung (Kolloquium) präsentiert und diskutiert.

 

Das Kolloquium qualifiziert den Kandidaten zur ordentlichen Mitgliedschaft in der DGPT sowie am Würzburger Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie e.V.

Stand November 2021

Zulassungsverfahren

Die Zulassung ist duchgehend möglich. Als wissenschaftliche Vorbildung muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Medizin und die ärztliche Approbation nachgewiesen werden.

 

Für die Aufnahme ist die persönliche Eignung des Bewerbers/ der Bewerberin ausschlaggebend. Sie wird in einem besonderen Aufnahmeverfahren festgestellt.
Der Antrag auf Zulassung zur Aus- bzw. Weiterbildung wird formlos über das Sekretariat an den Aus- und Weiterbildungsausschuss gestellt.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein ausführlicher Rückblick auf den bisherigen persönlichen Entwicklungs- und Werdegang unter Berücksichtigung der nach Auffassung des Bewerbers besonders prägenden bzw. krisenhaften Situationen und Stationen 
  • beglaubigte Abschriften der die bisherige Ausbildung belegenden Urkunden (insbesondere die Approbation)
  • 3 Lichtbilder neueren Datums
  • Kopie der Überweisung der Bewerbungsgebühr

 

Das Aufnahmeverfahren umfasst in der Regel ein Einzelinterview von 50 Minuten Dauer bei einer vom Institut beauftragten AnalytikerIn. Durch den Ausbildungsausschuss können weitere Einzelinterviews bei anderen beauftragten Personen angefordert werden. Die interviewende AnalytikerIn erstellt ein Votum an den Aus- und Weiterbildungsausschuss, der, nach Überprüfung aller Voraussetzungen, über die Aufnahme entscheidet.

Kosten der Ausbildung

Allgemeines:
Eine psychotherapeutische Aus- bzw. Weiterbildung ist naturgemäß personalintensiv und damit kostspielig. Wir sind bemüht, die Kosten so knapp wie möglich zu halten und stets transparent abzubilden. In den Semestergebühren sind sämtliche Theorieveranstaltungen und Seminare abgedeckt. Die Honorare für Lehranalyse, Lehrtherapie und Supervision sind durchwegs niedriger als die Honorare für Patientenbehandlungen.

 

Sämtliche durch die Ausbildung entstehenden Kosten können in aller Regel im Rahmen von Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 

Übrigens: Wenn Sie die Kostenstrukturen unterschiedlicher Institute vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Kosten oft ähnlich hoch sind – achten Sie darauf, was Sie dafür bekommen!

Berechnungen

 

Je nach Weiterbildungsziel sind die Kosten von sehr vielen Faktoren abhängig. Neben der Semstergebühr von 200 EUR werden vo allem folgende Posten fällig:

 

Selbsterfahrung Einzel (etwa 95 EUR/Sitzung)

Selbsterfahrung Gruppe (etwa 50 EUR/Sitzung)

Supervision (etwa 95 EUR/Sitzung)

 

Allerdings werden in unserem Finanzierungsmodell im Hauptstudium die entstehenden Einnahmen über die Patientenbehandlungen größtenteils an Sie weitergegeben. Eine Behandlungsstunde ergibt derzeit, nach Abzug der Institutsabgabe, über die sich das Institut finanziert, 76 EUR an Einnahmen.

 

In aller Regel übersteigen die Einnahmen die Ausgaben um mehrere tausend Euro.