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Erwachsenenpsychotherapie (ETH)

WICHTIG: Für die Ausbildung zum /zur Erwachsenenpsychotherapeuten/in (TP oder verklammert) sind erst wieder zum Sommersemester 2025 Bewerbungen möglich (Bewerbungsschluss 1.2.2025). Die Auswahlgespräche hierfür finde Anfang /Mitte Februar 2025 statt.

 

Es ist die Ausbildung in Psychoanalyse (AP) sowie in tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie (TP) möglich. Die Ausbildungsgänge unterscheiden sich vor allem im Bereich der Selbsterfahrung und der kontrollierten Behandlungen.

 

Der besseren Übersicht wegen sind die Curricula hier gemeinsam dargestellt, die unterschiedlichen Anforderungen sind jeweils mit der Bemerkung (AP) bzw. (TP) versehen. Der Ausbildungsgang TP ermöglicht die selbstständige Ausübung des psychotherapeutischen Berufes inkl. Niederlassung mit der Fachkunde TP. Der Ausbildungsgang AP ermöglicht die Fachkunden TP UND AP („verklammerte Ausbildung“). Auch eine Ausbildung ausschließlich in der Fachkunde AP ist möglich. Dazu sprechen Sie bitte den AWA PP direkt an.

 

Die Ausbildungsgänge erfüllen die Anforderungen des Psychotherapeutengesetzes (PsychThG), der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für psychologische Psychotherapeuten (PsychTh-APrV) sowie der DGPT. Das Angebot richtet sich an alle, die einen Masterabschluss in Psychologie erworben haben, sofern das Studium vor 01.09.2020 begonnen wurde. Der Ausbildungsgang in Psychoanalyse richtet sich auch an ärztliche Kolleg*innen, sofern die Anerkennung durch die DGPT angestrebt wird.

 

Die Ausbildungsgänge werden geleitet vom Aus- und Weiterbildungsausschuss (AWA) PP KJP.

Kurzdarstellung der jeweiligen Anforderungen

Psychoanalyse:

Theorie: 600 Std.
Selbsterfahrung: Lehranalyse, mind. 400 Std., ausbildungsbegleitend
Behandlungspraktikum: 1000 Std.
Praktische Tätigkeit (PT1 und PT2): 1800 Std.

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:
Theorie: 600 Std.
Selbsterfahrung: Lehrtherapie, mind. 150 Std., ausbildungsbegleitend, ODER Lehranalyse
Behandlungspraktikum: 600 Std.
Praktische Tätigkeit (PT1 und PT2): 1800 Std.

Curriculum Erwachenenpsychotherapie (DGPT)

Die Ausbildung erfüllt die Aus- und Weiterbildungsrichtlinien der DGPT. Sie führt zur Approbation bzw. Zulassung als analytische und/oder tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapeut*in bei Erwachsenen mit der Möglichkeit der Eintragung in das Arztregister sowie der kassenärztlichen Tätigkeit (Niederlassung).


Die ausführliche Aus- und Weiterbildungsordnung finden Sie hier

Die Ausbildung gliedert sich in folgende Teile:

 

Selbsterfahrung

Lehranalyse (AP, TP), Lehrtherapie (TP)
mind. 400 Stunden (AP), mind. 150 Stunden (TP)
ausbildungsbegleitend
 

Theorie

mind. 600 Stunden
im Rahmen von Seminaren, Vorträgen und Vorlesungen
 

Praktische Tätigkeit

mindestens 1200 h in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung und
mindestens 600 h in einer Einrichtung der psychotherapeutischen u/o psychosomatischen Versorgung
 

Behandlungspraktikum

Anamnesepraktikum
Supervidierte Behandlungen
 

Die Ausbildung erfolgt berufsbegleitend und dauert mindestens zehn Studiensemester.

Selbsterfahrung:

Die Lehranalyse/Lehrtherapie hat zum Ziel, eine intensive Eigenerfahrung des jeweiligen therapeutischen Prozesses zu vermitteln, die Entfaltung der eigenen Persönlichkeit zu fördern und zu einer Reflexion des eigenen therapeutischen Handelns zu befähigen. Die Selbsterfahrung begleitet die Ausbildung kontinuierlich. Sie findet in der Regel in drei Einzelsitzung(en) (AP) bzw. einer Einzelsitzung (TP) pro Woche statt und umfasst mindestens 400 Sitzungen bzw. mindestens 150 Sitzungen (TP). Empfohlen wird zudem die Teilnahme an der Gruppenanalyse. Davon können 60 Doppelstunden anteilig mit 30 Stunden auf die Einzelselbsterfahrung angerechnet werden. Die für die Lehranalyse zu treffenden Vereinbarungen sind Gegenstand der Übereinkunft zwischen der Lehranalytiker*in und dem Studierenden.

 

Theorie:

Die theoretischen Inhalte werden im Rahmen von Vorlesungen und Seminaren am Institut angeboten. Neben den allgemeinen theoretischen Inhalten, die in Vorträgen und Vorlesungen vermittelt werden, ist der Besuch folgender Seminare obligat:

Proseminar (1. und 2. Semester)
Anamneseseminar (3. und 4. Semester)
Literaturseminar
Traumseminar
Kasuistisch-technisches Seminar (nach der Zwischenprüfung, 5.-10. Semester)
Die Teilnahme an der Säuglingsbeobachtung wird empfohlen.

 

In den Seminaren werden auch eigene Referate zur Vertiefung der Lehrinhalte gehalten:

1 Literaturreferat
1 Traumreferat
2 technische Testate (schriftlich und mündlich)
2 kasuistische Testate (schriftlich und mündlich)
 

Behandlungspraktikum:
Im Vorstudium werden die Untersuchungen der Patient*innen unter Supervision durchgeführt. Im Anamnesepraktikum werden bei 17 erwachsenen Patient*innen und drei Patient*innen des Kindes- und Jugendalters die Anamnese erhoben und eine diagnostische Beurteilung und psychodynamische Interpretation durchgeführt. Die Untersuchungen werden von einer Supervisor*in des Institutes begleitet und bestätigt.

 

Im Hauptstudium, nach erfolgreicher Zwischenprüfung, erfolgen die unter Supervision durchgeführten Behandlungen. Dabei werden von der Ambulanz des Institutes geeignete Patient*innen zugewiesen, die von der Ausbildungskandidat*in behandelt werden. Es erfolgt eine Supervision im Verhältnis 1:4 (eine Stunde Supervision für vier Behandlungsstunden).
Es müssen bis zur qualifizierenden Abschlussprüfung in AP mindestens 1000 Stunden Behandlung und mindestens 200 Stunden Supervision nachgewiesen werden. In TP mindestens 600 Behandlungsstunden und 150 Stunden Supervision. Die Supervision kann teilweise auch in einer Supervisionsgruppe erfolgen.

 

 

Die Behandlungen müssen folgende Therapien abdecken:

 

AP:

insgesamt mind. 10 Behandlungsfälle, insges. mind. 1000 Behandlungsstunden, mind. 600 Stunden analytische Therapie, mind. 300 Stunden tiefenpsychologisch fundiert
mind. zwei analytische Behandlung mit mind. 250 Sitzungen
mind. zwei weitere analytische Behandlungen mit je mind. 80 Sitzungen
mind. vier tiefenpsychologische Behandlungen (mind. eine als Kurzzeittherapie)
 

TP:

insgesamt mind. sechs Behandlungsfälle, insges. mind. 600 Behandlungsstunden
mind. zwei LZ- Behandlung mit jeweils mind. 80 Sitzungen
 

Praktische Tätigkeit:
Nach den Regularien des Psychotherapeutengesetzes und der PsychTh-APrV muss die Kandidat*in mindestens 1200 h in einer psychiatrisch-klinischen Einrichtung und mindestens 600 h in einer Einrichtung der psychotherapeutischen u/o psychosomatischen Versorgung absolvieren. Das Praktikum findet an kooperierenden Kliniken und Praxen statt.

 

Zwischenprüfung:
Die Zwischenprüfung stellt die Voraussetzung zur Zulassung zu den kontrollierten Behandlungen dar. Nach vier Semestern Regelstudienzeit, mind. 120 Stunden Lehranalyse (AP) bzw. 60 Stunden Lehrtherapie (TP) und nach erfolgreicher Absolvierung der Inhalte des Vorstudiums incl. Literaturreferat wird der letzte Anamnesefall schriftlich dargestellt und mit einer Prüfungskommission disputiert.

 

Qualifizierende Abschlussprüfung:
Das Ende der Ausbildung stellt die qualifizierende Abschlussprüfung dar. Das Prüfungsprocedere richtet sich für Psycholog*innen nach den Vorschriften der PsychTh-APrV, für Ärzt*innen nach den Bestimmungen der Bayerischen Ärztekammer zur Erlangung der Zusatzbezeichnung. Diese Prüfung qualifiziert zur selbstständigen Durchführung von Therapien und zur Teilnahme an der kassenärztlichen Patientenversorgung.

 

Nach dieser Prüfung kann ein Institutskolloquium durchgeführt werden. Grundlage ist eine selbst durchgeführte analytische Behandlung, in der die wichtigsten Elemente der Übertragungsbeziehung dargestellt und theoretisch diskutiert werden. Die Arbeit wird in einer institutsöffentlichen Veranstaltung (Kolloquium) präsentiert und diskutiert.

 

Das Kolloquium qualifiziert die Kandidat*in zur ordentlichen Mitgliedschaft in der DGPT sowie am Würzburger Institut für Psychoanalyse und Psychotherapie e.V.

Stand Februar 2022

 

Zulassungsverfahren

Für das Zulassungsverfahren gelten Anmeldefristen. Der Anmeldeschluss für die Bewerbung ist jeweils am 01.07. für das Wintersemester bzw. 01.02. für das Sommersemester.

 

Als wissenschaftliche Vorbildung muss ein abgeschlossenes Hochschulstudium in Psychologie (mit klinischer Psychologie) oder Medizin nachgewiesen werden.

 

Für die Aufnahme ist die persönliche Eignung des Bewerbers/ der Bewerberin ausschlaggebend. Sie wird in einem besonderen Aufnahmeverfahren festgestellt.
Der Antrag auf Zulassung zur Aus- bzw. Weiterbildung wird formlos über das Sekretariat an den Aus- und Weiterbildungsausschuss gestellt.

 

Dem Antrag sind beizufügen:

  • ein tabellarischer Lebenslauf
  • ein ausführlicher Rückblick auf den bisherigen persönlichen Entwicklungs- und Werdegang unter Berücksichtigung der nach Auffassung des Bewerbers besonders prägenden bzw. krisenhaften Situationen und Stationen 
  • beglaubigte Abschriften der die bisherige Ausbildung belegenden Urkunden
  • ein polizeiliches Führungszeugnis, dessen Ausstellung nicht länger als 3 Monate zurückliegen darf
  • 3 Lichtbilder neueren Datums
  • Kopie der Überweisung der Bewerbungsgebühr

 

Das Aufnahmeverfahren umfasst in der Regel zwei Einzelinterviews von 50 Minuten Dauer bei je einer vom Institut beauftragten AnalytikerIn. Durch den Ausbildungsausschuss können weitere Einzelinterviews bei anderen beauftragten Personen angefordert werden. Die interviewenden AnalytikerInnen erstellen ein Votum an den Aus- und Weiterbildungsausschuss, der, nach Überprüfung aller Voraussetzungen, über die Aufnahme entscheidet.

Kosten der Ausbildung

Allgemeines:
Eine psychotherapeutische Aus- bzw. Weiterbildung ist naturgemäß personalintensiv und damit kostspielig. Wir sind bemüht, die Kosten so knapp wie möglich zu halten und stets transparent abzubilden. In den Semestergebühren sind sämtliche Theorieveranstaltungen und Seminare abgedeckt. Die Honorare für Lehranalyse, Lehrtherapie und Supervision sind durchwegs niedriger als die Honorare für Patientenbehandlungen.

 

In den ersten Semestern, in denen noch keine Einnahmen aus eigenen, kontrollierten Behandlungen zur Verfügung stehen, kann vom Vorstand ein zinsfreies Darlehen gewährt werden, mit dem die Kosten der Lehrtherapie bestritten werden können.

 

Sämtliche durch die Ausbildung entstehenden Kosten können in aller Regel im Rahmen von Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden.

 

Übrigens: Wenn Sie die Kostenstrukturen unterschiedlicher Institute vergleichen, werden Sie feststellen, dass die Kosten oft ähnlich hoch sind – achten Sie darauf, was Sie dafür bekommen!

Beispielrechnungen

 

Kosten Analytische Psychotherapie:

Bewerbungsgebühr 150 EUR 150 EUR
Semestergebühr 300 EUR (Vorstudium) 4 Semester 1.200 EUR
  400 EUR (Hauptstudium) 6 Semester 2.400 EUR
Lehranalyse 95 EUR 400 Stunden 38.000 EUR
Supervision 95 EUR 150 Stunden 14.250 EUR
Gebühr Zwischenprüfung 300 EUR 300 EUR
Gebühr Abschlussprüfung 550 EUR 550 EUR
Summe   56.850 EUR

 

Einnahmen

Honorar für Behandlungen ca. 76 EUR 1000 Stunden 76.000 EUR

 

In der dargestellten Rechnung, die von den Mindestanforderungen und einem Honorar von 95 EUR für Lehranalyse und Supervision (das mit den jeweiligen Lehranalytikern individuell ausgehandelt wird, die günstigere Möglichkeit der Gruppensupervision nicht berücksichtigt) ausgeht, entsteht also ein Überschuss an Einnahmen um etwa 20.000 EUR.

 

 

Kosten tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie:

Bewerbungsgebühr 150 EUR 150 EUR
Semestergebühr 300 EUR (Vorstudium) 4 Semester 1.200 EUR
  400 EUR (Hauptstudium) 6 Semester 2.400 EUR
Selbsterfahrung 95 EUR 150 Stunden 14.250 EUR
Supervision 95 EUR 150 Stunden 14.250 EUR
Gebühr Zwischenprüfung 300 EUR 300 EUR
Gebühr Abschlussprüfung 550 EUR 550 EUR
Summe   33.100 EUR

 

Einnahmen

Honorar für Behandlungen ca. 76 EUR 600 Stunden 45.600 EUR

 

In der dargestellten Rechnung, die von den Mindestanforderungen und einem Honorar von 95 EUR für Lehranalyse und Supervision (das mit den jeweiligen Lehranalytikern individuell ausgehandelt wird, die Möglichkeit der günstigeren Gruppensupervision ist unberücksichtigt) ausgeht, entsteht also ein Überschuss an Einnahmen um etwa 12.500 EUR.

media/pdfs/aus-und-weiterbildungsordnung-et-2022-09.pdf